UNO Istanbul-Protokoll

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UNO Istanbul-Protokoll

Publiziert: 03.04.2025 / Geändert: 25.03.2025

Das Istanbul-Protokoll ist ein internationales Instrument der UNO zur wirksamen Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Es dient als Leitlinie für medizinische und juristische Fachpersonen und bildet einen Standard für die Untersuchung und Berichterstattung über Folter- oder Misshandlungsvorwürfe. Die Anwendung des Protokolls trägt dazu bei, die Verantwortlichkeit bei Menschenrechtsverletzungen zu regeln. 

Rahmeninformationen zum Istanbul-Protokoll 

Name des Protokolls: Istanbul-Protokoll (Manual on the Effective Investigation and Documentation of Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) 

Zum Istanbul-Protokoll 
Veröffentlichung: Erstfassung 1999; Zweite, überarbeitete Auflage 2022 
Status: Nicht rechtsverbindlich, setzt aber international anerkannte Standards 

Zentrale Inhalte des Istanbul-Protokolls 

  • Interdisziplinärer Leitfaden: Kombination medizinischer, psychologischer und juristischer Methoden zur Untersuchung von Foltervorwürfen. 

  • Unabhängige Untersuchungen: Empfehlungen zur Einrichtung unparteiischer und transparenter Verfahren zur Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen. 

  • Dokumentation und Beweissicherung: Standards für medizinische Gutachten und rechtlich verwertbare Berichte. 

  • Schutz der Betroffenen: Empfehlungen zur Wahrung der physischen und psychischen Integrität von Folteropfern im Untersuchungsverfahren. 

  • Qualitätsstandards für Fachpersonal: Orientierung für Ärzt*innen, Psycholog*innen, Jurist*innen und Ermittlungsbehörden. 

Bedeutung für die Schweiz 

Die Schweiz ist verpflichtet, glaubwürdige Meldungen zu Folter oder Misshandlungen wirksam zu untersuchen. Das Istanbul-Protokoll bietet hierfür eine international anerkannte Methodik. 

In der Schweiz dient das Istanbul-Protokoll als Grundlage für: 

  • Asylverfahren: Zur Erkennung und Dokumentation von Folterspuren bei Geflüchteten 

  • Medizinische Begutachtung: Orientierung für Ärzt*innen, die Betroffene untersuchen 

  • Rechtliche Verfahren: Grundlage für die Beurteilung von Vorwürfen gegenüber Sicherheitskräften oder in Haftanstalten 

Rechtsgrundlagen in der Schweiz  

Das Istanbul-Protokoll ist zwar kein bindendes Rechtsinstrument, aber eng mit bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen verbunden. Dazu gehören insbesondere:

Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

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Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

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