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UNO Istanbul-Protokoll
Das Istanbul-Protokoll ist ein internationales Instrument der UNO zur wirksamen Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Es dient als Leitlinie für medizinische und juristische Fachpersonen und bildet einen Standard für die Untersuchung und Berichterstattung über Folter- oder Misshandlungsvorwürfe. Die Anwendung des Protokolls trägt dazu bei, die Verantwortlichkeit bei Menschenrechtsverletzungen zu regeln.
Rahmeninformationen zum Istanbul-Protokoll
Name des Protokolls: Istanbul-Protokoll (Manual on the Effective Investigation and Documentation of Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment)
Zum Istanbul-Protokoll
Veröffentlichung: Erstfassung 1999; Zweite, überarbeitete Auflage 2022
Status: Nicht rechtsverbindlich, setzt aber international anerkannte Standards
Zentrale Inhalte des Istanbul-Protokolls
Interdisziplinärer Leitfaden: Kombination medizinischer, psychologischer und juristischer Methoden zur Untersuchung von Foltervorwürfen.
Unabhängige Untersuchungen: Empfehlungen zur Einrichtung unparteiischer und transparenter Verfahren zur Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen.
Dokumentation und Beweissicherung: Standards für medizinische Gutachten und rechtlich verwertbare Berichte.
Schutz der Betroffenen: Empfehlungen zur Wahrung der physischen und psychischen Integrität von Folteropfern im Untersuchungsverfahren.
Qualitätsstandards für Fachpersonal: Orientierung für Ärzt*innen, Psycholog*innen, Jurist*innen und Ermittlungsbehörden.
Bedeutung für die Schweiz
Die Schweiz ist verpflichtet, glaubwürdige Meldungen zu Folter oder Misshandlungen wirksam zu untersuchen. Das Istanbul-Protokoll bietet hierfür eine international anerkannte Methodik.
In der Schweiz dient das Istanbul-Protokoll als Grundlage für:
Asylverfahren: Zur Erkennung und Dokumentation von Folterspuren bei Geflüchteten
Medizinische Begutachtung: Orientierung für Ärzt*innen, die Betroffene untersuchen
Rechtliche Verfahren: Grundlage für die Beurteilung von Vorwürfen gegenüber Sicherheitskräften oder in Haftanstalten
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF): Die NKVF ist zuständig für die Verhütung von Folter gemäss dem Fakultativprotokoll zur UNO-Antifolterkonvention (OPCAT), orientiert sich in seiner Arbeit an den Leitlinien des Istanbul-Protokolls.
Rechtsgrundlagen in der Schweiz
Das Istanbul-Protokoll ist zwar kein bindendes Rechtsinstrument, aber eng mit bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen verbunden. Dazu gehören insbesondere:
Europäische Menschenrechtserklärung, Art. 3: Verbot der Folter, für die Schweiz verbindlich
Schweizer Bundesverfassung, Art. 10 Abs. 3: Schutz vor Folter und unmenschlicher Behandlung.
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